FAQ

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  • Gewerbliche/öffentliche Betreiber und Vermieter müssen Anlagen auf Legionellen überprüfen lassen (Erstbeprobung bis 31.12.13)
  • Bei negativer Probe: weitere Beprobung jährlich*
  • Bei positiver Probe: Gefährdungsanalyse, Maßnahmen nach Tabelle 1 a DVGW W551, Information an das Gesundheitsamt (§16)
  • Beprobung durch qualifizierte Probenehmer und Analyse durch zertifizierte Untersuchungsstellen (§15)
  • Pflicht zur Aufklärung der Betroffenen (§15)
  • Überwachung durch Gesundheitsämter (§18)

* in nicht öffentlichen Gebäuden kann das Gesundheitsamt bei 2 aufeinander folgenden negativen Ergebnissen den Untersuchungszeitraum auf 3 Jahre erhöhen

Lt VDI/DVGW 6023 „Trinkwasser ist nicht steril und enthält auch bei Erfüllung aller gesetzlicher Anforderungen Mikroorganismen.“

Diese lassen sich je nach hygienischer Relevanz in 4 Gruppen einteilen:

  • Gruppe 1: Natürliche Flora ohne hygienische Relevanz, Bestandteile von jedem Trinkwasser.
  • Gruppe 2: Anstieg der koloniebildenden Einheiten (KBE), Auftreten von Einzellern (z. B. Amöben), Beginn einer hygienischen Relevanz.
  • Gruppe 3: Stark erhöhte koloniebildende Einheiten (KBE), Veränderung des Trinkwassers durch Geruch, Geschmack und Aussehen. Hohe hygienische Relevanz.
  • Gruppe 4: Auftreten von Krankheitserregern wie z. B. Pseudomonas aeruginosa und Legionellen. Hohe hygienische Relevanz.

Eine Schleimschicht (Film) aus Einzellern (Amöben), Kalk und Rost, in der Mikroorganismen (z. B. Legionellen, Pseudomonas, Kolibakterien, E.coli) eingebettet sind.

ACHTUNG:
Dieses Ökosystem ist extrem geschützt gegen:

  • Extremen ph-Wert
  • Desinfektionsmittel
  • Hohe Temperaturen
  • Hydraulische Belastung

Legionellen können im Biofilm schlecht nachgewiesen und gezählt werden.

Biofilm-Austrag aus der Trinkwasserinstallation ist unerlässlich, um die Trinkwasserhygiene zu gewährleisten!

Derzeit kennt man ca. 50 Legionellen Spezies, von denen mindestens 20 mit Erkrankungen des Menschen in Verbindung gebracht werden.

Legionellen können Legionellose oder Pontiac-Fieber hervorrufen.

Legionärskrankheit: Inkubation: 2-10 Tage
Lungenentzündung mit hohem Fieber (Sterblichkeit: 10-20%)
Pontiac-Fieber: Inkubation: 1-2 Tage
Grippeähnliche Symptome (gute Prognose)

Risikofaktoren für eine Infektion mit Legionellen sind Alter >50 Jahre, Immunschwäche und Rauchen. Männer sind häufiger betroffen als Frauen. Die Sterblichkeitsrate liegt bei 7-14%!

In Deutschland wird die Zahl der durch Legionellen außerhalb des Krankenhauses ausgelösten Lungenentzündungen auf 15.000–30.000 pro Jahr geschätzt (Vgl. Grohmann et al. 2011: 224).

KEINE LEGIONELLEN = KEINE ERKRANKUNG!

Wir unterstützen Sie fachlich und technisch. Bitte kontaktieren Sie uns.

Gleichzeitig bieten wir die Dienstleistung der Trinkwasserdesinfektion an – inklusive Inbetriebnahme und Einweisung.

Vor jeder (Wieder-)Inbetriebnahme einer Trinkwasserinstallation ist die Anlage gemäß DIN EN 806-4 mit Trinkwasser zu spülen. Ebenfalls zu beachten ist, dass eine Trinkwasserinstallation nur dann befüllt werden darf, wenn der bestimmungsgemäße Betrieb (d. h. die Inbetriebnahme) spätestens 72 Stunden nach dem Befüllvorgang erfolgen wird.

Im Anschluss an die Befüllung muss der mikrobiologische Nachweis einwandfreier Trinkwasserbeschaffenheit gemäß VDI 6023 erbracht werden. Dies geschieht, indem die Wasserqualität der Anlage sowohl bei einer Erst- als auch Wiederinbetriebnahme kontrolliert wird.

Hierfür muss das Trinkwasser unmittelbar nach der Befüllung an einer repräsentativen endständigen Stelle beprobt werden. Eine Spülung mit Trinkwasser nach DIN EN 806-4 ist notwendig (Ausführung ZVSHK Merkblatt „Spülen, Desinfizieren und Inbetriebnahme“ oder BTGA-Regel 5.002).

Das Spülen der Leitungen mit HDplus bietet größtmögliche Sicherheit zur Einhaltung der VDI 6023.
Eventuelle mikrobiologische Belastungen werden so aufgrund der desinfizierenden Wirkung „im Keim“ erstickt. Damit kann der SHK-Fachmann ganz einfach seiner Verpflichtung nachkommen, den Nachweis der mikrobiologischen Reinheit vor der (Wieder-)Inbetriebnahme zu erbringen.

  1. Großanlagen: Trinkwassererwärmer > 400 l und/oder Wasserinhalt zwischen Ausgang TWE und ungünstigster Zapfstelle > 3 l
  2. Trinkwasserabgabe im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit (Gewinnerzielungsabsicht, auch Vermietung)
  3. Duschen oder andere Anlagen zur Vernebelung des Trinkwassers sind vorhanden
  4. Anlage, die mehr als 2 Wohneinheiten umfasst

Beispiel:

  • Mehrfamilienhaus nur von Eigentümern bewohnt > Keine Beprobungspflicht
  • Mindestens eine Wohnung vermietet > BEPROBUNGSPFLICHT!
  • 1- und 2-Familienhaus: Kleinanlage! > keine Beprobungspflicht

Ja. Wir installieren in dieser Zeit einen Ultraschalldurchflussmesser, Dosiereinheit und liefern HDplus Akut. Gleichzeitig zur Inbetriebnahme gibt es noch eine Einweisung vor Ort.

Wir unterstützen Sie fachlich und technisch. Bitte kontaktieren Sie uns.

Gleichzeitig bieten wir die Dienstleistung der Trinkwasserdesinfektion an – inklusive Inbetriebnahme und Einweisung.

Die Haltbarkeit von HDplus beläuft sich auf 12 Monate. Dies gilt auch für geöffnete Behälter!

HD plus akut enthält den Wirkstoff Aktivchlor freigesetzt aus hypochloriger Säure (alte Bezeichnung: Natriumhypochlorit).

Eine verbindliche Aussage bezüglich Beständigkeit und konkreter Einsatzkonzentration kann Ihnen nur der Hersteller des jeweiligen Werkstoffs liefern.

Diese Prüfung wird auch nach DVGW W557 empfohlen.

 

Bei der werkseitig empfohlenen Einsatzkonzentration, Einwirkzeit und Temperatur sind uns mit den in Deutschland zugelassenen Rohrwerkstoffen

keine Unverträglichkeiten bekannt, sofern die Installation keine Vorschädigungen aufweist.

 

Unser Wirkstoff wurde und wird regelmäßig und erfolgreich auch in alten Bestandsanlagen eingesetzt.

Es bleibt jedoch festzuhalten, dass sich in einem vorgeschädigten System bestehende Korrosionsprozesse durch die Zugabe eines oxidativ wirkenden Desinfektionsmittels beschleunigen können.

Gleiches gilt auch für erhöhte Temperaturen (> 25°C). Diesbezüglich können wir keine Vorhersagen treffen.

Der Einsatz liegt im Ermessen des Betreibers.

HD plus akut enthält den Wirkstoff Aktivchlor freigesetzt aus hypochloriger Säure (alte Bezeichnung: Natriumhypochlorit).

Eine verbindliche Aussage bezüglich Beständigkeit und konkreter Einsatzkonzentration kann Ihnen nur der Hersteller des jeweiligen Werkstoffs liefern.

 

Bei den in der Trinkwasserverordnung zugelassenen Einsatzkonzentrationen und den in Deutschland zugelassenen Rohrwerkstoffen aus Kupfer,

sind uns keine Unverträglichkeiten bekannt, sofern die Installation keine Vorschädigungen aufweist.

Unser Wirkstoff wurde bereits häufig und erfolgreich auch in alten Bestandsanlagen eingesetzt.

Es bleibt jedoch festzuhalten, dass sich in einem vorgeschädigten System bestehende Korrosionsprozesse durch die Zugabe eines oxidativ wirkenden Desinfektionsmittels beschleunigen können.

Gleiches gilt aber auch andere Maßnahmen, z. B. einer Anhebung der Wassertemperatur im System. Diesbezüglich können wir keine Vorhersagen treffen.

Der Einsatz liegt im Ermessen des Betreibers.